52 für Dich
Wähl‘ Deinen Kreistag
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Am 26. Mai, dem Tag der Kommunalwahl und der Wahlen zum Europäischen Parlament geht es auch um die Wahl des Kreistags für den Alb-Donau-Kreis.
Bei den Kommunalwahlen (also auch bei der Kreistagswahl) darf man ab 16 Jahren wählen, bei der Europawahl ab 18.
Kreisrätinnen und Kreisräte bestimmen, gemeinsam mit dem Landrat, die politischen und inhaltlichen Schwerpunkte für den Alb-Donau-Kreis auf vielen Gebieten.
Mit Deiner Stimme bestimmst Du die Politik mit!
Also: Gib Deiner Stimme eine Chance und mach mit. Wähl‘ Deinen Kreistag.
Auf diesen Seiten erfährst Du, so kurz wie möglich und so genau wie nötig, alles Wichtige zur Kreistagswahl und zum Alb-Donau-Kreis.
Beispiele
- Entwicklung der Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
- Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung
- Gesundheitsversorgung: Kreiskrankenhäuser und Gesundheitszentren
- Altenhilfeplanung, Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen, Soziale Hilfen für Familien, Suchtvorbeugung
- Jugendhilfe, Medienprojekte mit und für Kinder und junge Leute
- Straßenbau, Radwegebau an Kreisstraßen
- Wirtschafts- und Tourismusförderung
- Breitbandausbau
- Kreisentwicklung: Unterstützung für Städte und Gemeinde
- Abfallwirtschaft
Der Alb-Donau-Kreis
In Kurzform
- Einwohner: 196.000
- Einwohner unter 18 Jahren: ca. 42.000
- 55 Städte und Gemeinden
- Größte Stadt im Landkreis: Ehingen (26.000 Einwohner)
- Beschäftigte: (sozialversicherungspflichtig) 53.000
- Autokennzeichen: UL (meist folgen dann zwei Buchstaben, zur Unterscheidung der Autokennzeichen in Ulm, die nach dem „UL“ meist einen Buchstaben im Kennzeichen führen)
- Sitz des Landratsamts: Ulm; Außenstelle in Ehingen
Dein Landkreis in Schlaglichtern
- Optimale medizinische Versorgung der Menschen in unserer Region mit drei Klinikstandorten des Alb-Donau Klinikums (Blaubeuren, Ehingen und Langenau)
- Breit gefächerte Bildungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler in den landkreiseigenen Schulen:
- Vier Berufliche Schulen in Ulm und Ehingen mit Beruflichen Gymnasien
- Fünf Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in Ehingen, Laichingen und (in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Stadtkreis) in Ulm - Vielfältige Unterstützung für Jung und Alt
Bsp.: Kinderbetreuungsangebote, Unterstützung der Eltern in Erziehungsfragen, Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Digitalisierung:
Bis 2020 soll der Netzausbau für schnelles Internet im gesamten Alb-Donau-Kreis abgeschlossen sein
2019 entsteht ein regionales Digitalisierungszentrum (Digital Hub), das als zentrale Anlaufstelle für Digitalisierungsfragen für Unternehmen dienen soll. Ein Hub-Standort ist unter anderem in Ehingen
Lernfabrik 4.0 an der Gewerblichen Schule des Landkreises in Ehingen zur Vermittlung von Fachwissen in einer digitalisierten Arbeitswelt - künftiger Schwerpunkt ist der 3D-Druck
- Mobilität im Alb-Donau-Kreis: Der Landkreis ist Teil der Verbundregion DING – ein Nahverkehrsverbund mit 4 Land- / Stadtkreisen und 29 Verkehrsunternehmen
- 45 Landschaftsschutzgebiete auf knapp 33 Prozent der Kreisfläche. Rund 80 Prozent der Kreisfläche sind Wasserschutzgebiet
- Der Tourismus im Alb-Donau-Kreis boomt – im Jahr 2018 waren es rund 550.000 Übernachtungen
- Die Höhlen der Eiszeitkunst im Lonetal und Achtal am Rande der Schwäbischen Alb gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe
- Der Alb-Donau-Kreis gehört zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb und zum GeoPark Schwäbische Alb – mit UNESCO-Prädikat
- Der Alb-Donau-Kreis ist für seine gute Klimaschutzarbeit mit dem European Energy Award als klimafreundliche Kommune ausgezeichnet
- Der Alb-Donau-Kreis ist gemeinsam mit der Stadt Ulm und dem Landkreis Neu-Ulm Teil der Innovationsregion Ulm, die zu einer der wirtschaftlich dynamischsten und gründungsaktivsten Regionen in Deutschland zählt
Der Kreistag
Aufgaben und Zusammensetzung
Der Kreistag vertritt die Einwohnerinnen und Einwohner des Alb-Donau-Kreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit der Landkreis als kommunale Kreisbehörde tätig ist. Der Kreistag kann einen Teil seiner Aufgaben an beschließende Ausschüsse oder an den Landrat delegieren. Der Kreistag wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Vorsitzender des Kreistags ist der Landrat. Er wird vom Kreistag auf die Dauer von acht Jahren gewählt.
Der derzeitige Kreistag hat 59 Kreisrätinnen und Kreisräte als Mitglieder:
Der Kreistag im Alb-Donau-Kreis hat mindestens 52 Sitze (ohne Ausgleichssitze, die nötig sind, damit sich das Stimmenverhältnis der Parteien zueinander richtig widerspiegelt).
Womit befasst sich der Kreistag konkret?
In den letzten Jahren haben sich der Kreistag des Alb-Donau-Kreises bzw. seine Ausschüsse mit folgenden Fragen/Angelegenheiten beschäftigt und Beschlüsse gefasst (Auswahl):
- Wie viel Geld gibt der Landkreis jedes Jahr für welche Zwecke aus? (Jährlicher Haushaltsplan)
- Wie soll sich das Gesundheitswesen im Landkreis weiterentwickeln? (Kreiskrankenhäuser und Gesundheitszentren Ehingen, Blaubeuren und Langenau)
- Welches Leistungsangebot im Abfallbereich wird benötigt, zu welchen Kosten? (Abfalldeponien, Müllheizkraftwerk, Gebühren- und Abgabenkalkulation)
- Werden neue Radwege oder Kreisstraßen benötigt? Müssen bestehende Straßen saniert werden?
- Welche Angebote müssen die kreiseigenen beruflichen Schulen vorhalten, um für Schüler aber auch für Betriebe attraktiv zu sein?
- Was muss der Öffentliche Personennahverkehr bieten, damit ihn möglichst viele Menschen nutzen?
- Wie organisieren wir die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis?
- Welche Hilfeangebote benötigen bedürftige Menschen?
- Wie machen wir für unsere Tourismusangebote im Landkreis Werbung?
Bestimmte Entscheidungen können nur vom Kreistag selbst getroffen werden. Die Einzelheiten werden in der Hauptsatzung des Alb-Donau-Kreises geregelt.
Wie wählst Du den Kreistag?
Alle fünf Jahre – wie bei den Gemeindewahlen – finden die Kreistagswahlen statt. Dieses Jahr am 26. Mai 2019.
Wie wird der Kreistag gewählt?
Der Alb-Donau-Kreis wurde schon lange vor der Wahl am 26. Mai 2019 in zehn Wahlkreise eingeteilt. Jede größere Stadt oder mehrere kleine Gemeinden werden dabei zu einem Wahlkreis zusammengefasst. In einem Wahlkreis werden zwischen vier und sieben Kreisräte gewählt. Die Stimmenzahlen für die einzelnen Parteien oder Wählervereinigungen sind entscheidend für die Sitzverteilung. Insgesamt geht es um 52 Sitze im Kreistag. Bei der Feststellung des Wahlergebnisses können aber noch Ausgleichssitze hinzukommen, wodurch sich die endgültige Sitzzahl dann erhöht.
Wer darf wählen?
Alle Einwohner/innen, die mindestens seit drei Monaten im Kreis mit Hauptwohnsitz wohnen und das 16. Lebensjahr zum Wahltag vollendet haben, dürfen wählen. Sie müssen deutscher bzw. Unionsbürger (EU) sein. Jeder Wähler hat dabei so viele Stimmen wie in seinem Wahlkreis Kreisräte gewählt werden können (also zwischen vier und sieben).
Wer wird gewählt?
Jeder, der im Landkreis seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz wohnt und das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist wählbar. Sie oder er muss deutscher bzw. Unionsbürger (EU) sein.
Stimmzettel
Die Stimmzettel kommen per Post ins Haus, zusammen mit der Wahlbenachrichtigungskarte. (Im Wahllokal gibt es aber auf jeden Fall genügend Stimmzettel, falls man seine daheim vergessen hat.) Mit Hilfe eines Kreuzchens oder einer Zahl musst Du deutlich machen, welche Kandidaten Du im Kreistag vertreten haben möchtest. Diese Kennzeichnung muss klar und unmissverständlich sein, sonst ist die Stimmabgabe ungültig. Und keine Bemerkungen auf den Stimmzettel schreiben! Und genau zählen, damit Du nicht zu viele Stimmen abgibst. Sonst ist Deine Stimmabgabe auch ungültig.
Kumulieren
Jeder Kandidatin oder jedem Kandidaten kannst Du bis zu drei Stimmen geben. Anstelle eines Kreuzchens schreibt man dann also „2“ oder „3“ in das Kästchen des Stimmzettels. Aber Vorsicht: alles, was über 3 hinausgeht, ist ungültig! Es gelten maximal drei Stimmen pro Kandidat/in. Einfach übersetzt heißt „kumulieren“: die Stimmen anhäufen. Durch das Kumulieren wird das Element der Persönlichkeitswahl stärker betont.
Panaschieren
Du kannst auch Bewerber/innen anderer Wahlvorschläge auf den Stimmzettel schreiben (übertragen). Damit wird den Wählern die Gelegenheit gegeben, tatsächlich Menschen ihres Vertrauens zu wählen und sich nicht von starren Listen beeindrucken zu lassen. Das nennt man „panaschieren“. Es geht aber auch so: Du kannst Deine Kreuzchen oder Zahlen hinter die einzelnen Kandidatennamen auf den verschiedenen Stimmzetteln schreiben und diese ebenfalls in den Umschlag stecken.
Kennzeichnung insgesamt
Du kannst, wenn Du eine bestimmte Partei (Wahlvorschlag) wählen willst und Dir die einzelnen Personen nicht so wichtig sind auch den entsprechenden Stimmzettel entweder kennzeichnen (Kreuzchen) oder aber ohne jede Kennzeichnung abgeben. Aber bitte nur einen! Wie wird so ein Stimmzettel gewertet? Von der Stimmenzahl, die Du vergeben kannst, wird jedem Kandidaten oder jeder Kandidatin, beginnend bei Platz 1, je eine Stimme zugerechnet.
Briefwahl
Wenn Du am Wahltag nicht da bist, kannst Du vorab mit Deiner Wahlbenachrichtigungskarte die Briefwahl bei Deiner Stadt/Gemeinde beantragen. Dafür schickst Du die entsprechend ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte dorthin und Du bekommst die nötigen Unterlagen mit dem Wahlschein ins Haus geschickt. In fast allen Gemeinden im Landkreis kannst Du dies auch online machen (hierzu einfach auf die Internetseite Deiner Gemeinde gehen). Dann in aller Ruhe zu Hause die Stimmzettel ausfüllen, den Wahlbrief gut verschießen und, wie angegeben, absenden. Aber aufpassen: Der Wahlbrief muss bis spätestens bis 18 Uhr am Wahltag beim Vorsitzenden (Adresse steht auf Deinem Wahlbrief) eingegangen sein.
Wie wird ausgezählt
Je nachdem, wie viele Stimmen ein Wahlvorschlag erreicht, bekommt eine Partei oder eine Wählervereinigung Sitze im Kreistag zugeteilt. Erst danach werden die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze den in den Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerber/innen in der Reihenfolge zugeteilt, in denen sie die Stimmenzahlen erhielten. Die Verhältniswahl wiegt also stärker als die Persönlichkeitswahl. Auf diese Weise haben auch kleine Parteien oder Wählervereinigungen bessere Chancen. Um die Verhältniswahl überhaupt gerecht auszählen zu können, braucht man ein Berechnungssystem.
In Baden-Württemberg gilt seit diesem Jahr das Höchstzahlverfahren nach Sainte Laguë/Schepers. Jetzt wird’s etwas kompliziert: Die für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmenzahlen werden nacheinander durch 1, 3, 5 etc. (also immer durch ungerade Zahlen) geteilt. Von den dadurch gewonnenen Zahlen werden die höchsten ausgesondert, und zwar so viele, wie Sitze zu vergeben sind. Für jede ausgesonderte Höchstzahl erhält die betreffende Partei einen Sitz.
Europawahl – erst ab 18
Im Gegensatz zu den Kommunalwahlen ist das Wahlsystem bei der Wahl zum Europäischen Parlament relativ einfach. Du hast nur eine einzige Stimme.
Aber Vorsicht: Damit Du bei der Europawahl mitwählen kannst, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Ausschüsse des Kreistags
Der Kreistag kann zur Vereinfachung seiner Arbeit Ausschüsse bilden, in denen alle Fraktionen vertreten sind. Die Ausschüsse sollen Entscheidungen des Kreistages vereinfachen und beschleunigen, indem sie einzelne Angelegenheiten vorberaten. Bestimmte Aufgaben hat der Kreistag den beschließenden Ausschüssen sogar zur eigenständigen Entscheidung übertragen. Im Alb-Donau-Kreis gibt es drei beschließende Ausschüsse mit jeweils 21 der Kreisrätinnen und Kreisräte:
Im Verwaltungsausschuss
liegen die Arbeitsschwerpunkte auf den zentralen Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, den Finanzen und Liegenschaften, dem Erlass von Polizeiverordnungen, der Wirtschafts- und Tourismusförderung und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Schülerbeförderung.
Der Ausschuss für Bildung, Gesundheit, Kultur und Soziales
befasst sich mit Schulangelegenheiten (berufliche Schulen und Sonderschulen des Landkreises) einschließlich der Bauvorhaben an Schulen, aber auch Themen wie Sozialplanung (z.B. für alte Menschen, für Menschen mit Behinderungen), Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Unterbringung von Flüchtlingen sowie Kultur und Sport. Wichtige Themen sind auch die kreiseigenen Krankenhäuser und der Rettungsdienst.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
berät und entscheidet über die Abfallbeseitigung und Bauvorhaben in der Abfallwirtschaft, über Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen und Radwegen.
Der Jugendhilfeausschuss hat beratende Funktion. Er setzt sich aus sieben Mitgliedern des Kreistags und Vertretern verschiedener Jugenhilfeorganisationen zusammen.
Hier geht es um alle Fragen der Jugendhilfe, um die Weiterentwicklung und Planung der Jugendhilfe und um die Förderung der freien Jugendhilfe. Zum Jugendhilfeausschuss gehören auch Vertreterinnen und Vertreter von sozialen und kirchlichen Organisationen, der Kreisjugendring und dem Verein Jugendhäuser Alb-Donau und von anderen Organisationen, die mit Jugendthemen befasst sind.
Der Landrat
Heiner Scheffold
Der Landrat wird vom Kreistag auf acht Jahre gewählt. Er vertritt den Landkreis nach außen, ist Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse und leitet das Landratsamt als Verwaltungsbehörde.
Seit Oktober 2016 ist Heiner Scheffold Landrat des Alb-Donau-Kreises.
Kurzbiografie des Landrates
- 1962 in Alpirsbach im Schwarzwald geboren und aufgewachsen. Er wohnt in Ehingen.
- Verheiratet und hat drei Kinder.
- Nach dem Abitur 1982 und dem Grundwehrdienst bei der Luftwaffe in Manching bei Ingolstadt und Sulz am Neckar studierte er von 1983 bis 1988 Forstwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg mit Praktikumsaufenthalt in Curitiba, Brasilien.
- Das Referendariat leistete er in den Jahren 1988 und 1989 in Herrenberg und Geislingen/Steige ab. Während der Zeit in Geislingen wohnte er rund ein Jahr in Altheim/Alb, seine erste Berührung mit dem Alb-Donau-Kreis.
- Seine erste berufliche Station nach der Großen Forstlichen Staatsprüfung 1990 war die stellvertretende und anschließend kommissarische Leitung des Forstamts Tübingen. Von dort wechselte er 1991 in das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart in die Querschnittsfunktion als Referent für Personal und Organisation. Von Februar 1998 bis April 1999 war er an der Führungsakademie des Landes in Karlsruhe, einer Einrichtung zur gezielten Fortbildung für herausgehobene Führungspositionen. In dieser Zeit arbeitete er mehrere Monate in der Ministerialverwaltung in Neuseeland.
- Im Zuge einer landesweiten Ausschreibung aller Dienststellen wurde er zum Leiter des Forstamts Ehingen bestellt. Nach der Verwaltungsstrukturreform war er ab 2005 bis Mitte 2006 Leiter des Fachdienstes Forst, Naturschutz im Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
- Im Mai 2006 wurde ihm die Leitung des Grundsatzreferates Ländlicher Raum im Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz übertragen. Schwerpunktthemen dort waren die Infrastrukturfragen des Ländlichen Raums und die Geschäftsführung des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum, einem Ausschuss der Landesregierung.
- Ab Juli 2009 war er als Geschäftsführer für den kaufmännisch geführten Landesbetrieb ForstBW in diesem Ministerium verantwortlich und zudem stellvertretender Abteilungsleiter.
- Ab Februar 2013 war Heiner Scheffold Erster Landesbeamter und Stellvertreter des Landrats im Alb-Donau-Kreis.
- Am 11. Juli 2016 wählte der Kreistag des Alb-Donau-Kreises Heiner Scheffold mit 57 von 58 abgegebenen Stimmen zum Landrat des Alb-Donau-Kreises. Der Amtsantritt erfolgte zum 1. Oktober 2016
Das Landratsamt
Aufgabenfelder
Das Landratsamt hat eine Doppelfunktion: Es ist Behörde des Landkreises und als Verwaltungsbehörde auch Staatsbehörde. Für die Staatsbehörde (beispielsweise Kfz-Zulassung, Führerscheine, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Flurneuordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht) liegt die Zuständigkeit beim Landrat. Für die Aufgabenfelder der Kreisbehörde (Berufliche Schulen, Kreiskrankenhäuser, Jugendhilfe, Altenhilfe, Straßenbau, Wirtschafts- und Tourismusförderung, Kreisentwicklung) ist der Kreistag zuständig.
Dienstleistungen der Kreisverwaltung
Die wichtigsten Dienstleistungsbereiche des Landratsamtes
- Kreisentwicklung
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Schülerbeförderung
- Bauen
- Forst, Naturschutz
- Landwirtschaft
- Wirtschaftsförderung, Tourismus
- Ausländer, Staatsangehörigkeit
- Verkehrsbehörde
- Bußgeld
- Kfz-Zulassung
- Fahrerlaubnisse
- Umweltschutz, Arbeitsschutz
- Gesundheit
- Verbraucherschutz, Veterinärwesen
- Vermessung
- Flurneuordnung
- Soziale Hilfen
- Jugendhilfe, Hilfen für Familien
- Besondere soziale Dienste, z.B. Suchtvorbeugung
- Gemeinsames Jobcenter mit Agentur für Arbeit
- Versorgung (Leistungen für Menschen mit Behinderung)
- Aussiedler, Flüchtlinge
- Schulen (Berufliche Schulen, Sonder-, Förderschulen)
- Straßenbau-, unterhaltung; Radwegebau und -planung
- Abfallwirtschaft
- Personal
- Finanzen (Kreishaushalt)
- Liegenschaften des Landkreises (z.B. Gebäude der kreiseigenen Schulen)
- Organisation, EDV, Medien (einschl. Kreismedienzentren)
- Kreisarchiv
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kommunal- und Prüfungsdienst (Rechnungsprüfung)
- Rechtsdienst (Rechtsberatung für die Kreisverwaltung)
Gesundheitsnetzwerk
Die Krankenhäuser des Landkreises wurden zum 1. Januar 1994 als GmbH in eine neue Rechtsform überführt – die Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis. Seit 1. Dezember 2007 ist sie Teil der ADK GmbH für Gesundheit und Soziales.
Links
Wissenswertes zu den Wahlen
Kommunalwahl Baden-Württemberg (Wählen ab 16)
www.kommunalwahl-bw.de
www.waehlenab16-bw.de
Wählen in leichter Sprache
https://www.kommunalwahl-bw.de/einfach_waehlen_kommunalwahl.html
Europäisches Parlament (Wählen ab 18)
www.europarl.de
Wählen in leichter Sprache
https://www.europawahl-bw.de/einfach_waehlen_eu19.html